23.06.2019 14:30 Il y a : 2 yrs
Catégorie : Veranstaltungen

Das Umweltschutzgesetz

Fortbildung 29.-30.10.2019, Zollikofen


Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung - Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzrecht

Kursleiter/innenMaurus Bärlocher, Leiter Rechtsdienst 2, BAFU - OFEV Rechtsdienst 2, Bern
Harald Bentlage, stv. Leiter Rechtsdienst 3, BAFU - OFEV Rechtsdienst 3, Bern
Lorenz Lehmann, Rechtsanwalt - Geschäftsführer, Ecosens AG, Wallisellen
Dominik A. Müller, Fachspezialist Boden und Redaktor UMWELT AARGAU, Abteilung für Umwelt Grundwasser, Boden und Geologie, Aarau
Urs Walker, Fürsprecher und Leiter Abteilung Lärm und NIS, BAFU - OFEV, Bern
Dauer2 Tage
Daten29.10.2019 und 30.10.2019
OrtZollikofen
TeilnahmegebührenCHF 1190.-
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Zusammenfassung

Das Bundesgesetz über den Umweltschutz bildet das Kernstück des eidgenössischen Umweltrechts. Das Gesetz hat zum Ziel, die Umweltbelastungen zu begrenzen und schonend mit unseren Ressourcen umzugehen.

Der Kurs behandelt die wichtigen Kapitel Immissionsschutz (Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung) sowie Abfälle, Altlasten und Bodenschutz mit den dazugehörigen umweltrechtlichen Instrumenten und korrekten verfahrensrechtlichen Vorgehensweisen.

Worum geht es?

Das Umweltrecht des Bundes ist in zahlreichen Gesetzen festgeschrieben. Die Grundfragen des Umweltschutzes werden aber vorrangig durch das Umweltschutzgesetz geregelt. Heute sind kaum noch größere Vorhaben denkbar, die nicht auf die eine oder andere Weise vom Umweltschutzgesetz erfasst werden. Für große Teile der öffentlichen Verwaltung und für viele private Unternehmungen sind Grundkenntnisse des Umweltschutzgesetzes unerlässlich geworden.

Beim Immissionsschutz stehen Anlagen im Vordergrund, bei deren Genehmigung Luftschadstoff- und Lärmimmissionen ermittelt, beurteilt und begrenzt werden müssen.

Im Abfallrecht geht es um die Abfallbewirtschaftung und die Finanzierung, bei Altlasten um die Qualifikation der Standorte und die Kostentragung.

Das Bodenschutzrecht befasst sich mit dem quantitativen und dem qualitativen Bodenschutz, um den Boden in seiner Fläche und seine Fruchtbarkeit zu erhalten.

Was möchten wir erreichen?

Die Teilnehmenden kennen nach dem Kurs die leitenden Prinzipien der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, sowie des Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzrechts. Sie verstehen die Funktionsweise der dazugehörigen umweltrechtlichen Instrumente und Verfahren. Sie können verschiedene Sachverhalte methodisch korrekt angehen und sind in der Lage, einzuschätzen, wie eine Konfliktsituation rechtlich korrekt zu beurteilen ist.

Was ist der Inhalt?

  • Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung: Anlagen – Regelungskonzept des Gesetzes und der Verordnungen – Vorsorgepflicht – Grenzwerte – Vollzug
  • Abfälle: Abfallkategorien – Aufgaben der Gemeinwesen und der Abfallinhaber – Finanzierung;
  • Altlasten: Untersuchung, Überwachung und Sanierung – Kataster – Massnahmenpflicht – Kostentragung und Kostenverteilung;
  • Boden: Definition; Belastungen; Funktionen – quantitativer und qualitativer Bodenschutz – Bodenfruchtbarkeit – Pflichten von Privaten und Behörden

Wie werden wir arbeiten?

Einführungsreferate zu den einzelnen Kursteilen, Anwendung der vorgestellten Rechtsnormen anhand von Fallbeispielen in Form von Gruppenarbeiten und Diskussionen im Plenum. Beispiele aus dem eigenen Arbeitsumfeld der Teilnehmenden sind sehr erwünscht und können vorgestellt und diskutiert werden.

Zielpublikum

Der Kurs richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bund, Kantonen und Gemeinden, die mit dem Vollzug des Umweltschutzgesetzes zu tun haben, beispielsweise in der Baudirektion, Umwelt-, Landwirtschafts- oder Raumplanungsämtern, an Umweltverantwortliche in Industrie und Gewerbe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Planungs- und Umweltberatungsbüros, die Projekte in diesen Umweltbereichen betreuen sowie Natur- und Umweltschutzorganisationen.

In diesem Kurs werden keine grundlegenden Prinzipien oder Instrumente des Umweltrechts behandelt. Die Inhalte des Moduls „Umweltrecht für PraktikerInnen“, insbesondere die wichtigsten umweltrechtlichen Instrumente sowie die verfahrensrechtlichen Vorgehensweisen werden als bekannt vorausgesetzt.

Unsere Umweltrechtkurse richten sich in erster Linie an PraktikerInnen ohne juristische Ausbildung, die mit Rechtsfragen (Genehmigungen, Stellungnahmen, Vernehmlassungen, etc.) zu tun haben, sind aber auch für Juristinnen und Juristen, die neu mit Umweltrecht in Berührung kommen, nutzbringend.


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